Lehrerrat
Der Lehrerrat versteht sich als Ansprechpartner
- Der Lehrerrat ist Vermittler und Partner von Kolleginnen und Kollegen bei Problemen im Team, in der Stufe oder mit der Schulleitung
- der Lehrerrat kann die Schulleitung beraten in dienstlichen Angelegenheiten der Lehrkräfte und des therapeutischen und pflegerischen Personals
- der Lehrerrat kann die Schulleitung unterstützen, wenn es um schulinterne Belange und Entscheidungen im Schulleben geht
- der Lehrerrat trifft sich regelmäßig zum Austausch/zur Beratung, ggf. wird die Schulleitung dazu eingeladen
- Die Schulleitung kann ebenfalls Anliegen an den Lehrerrat herantragen.
- Der Lehrerrat wird alle zwei Jahre zu Beginn des neuen Schuljahres gewählt. Er setzt sich zusammen aus vier Mitgliedern des Lehrerkollegiums und einem Mitglied des pflegerisch-therapeutischen Personals.
- Wahlberechtigt sind die Lehrer und Lehrerinnen und das pflegerisch-therapeutische Personal.
- Der Lehrerrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.