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Lehrerrat

Der Lehrerrat versteht sich als Ansprechpartner

  • Der Lehrerrat ist Vermittler und Partner von Kolleginnen und Kollegen bei Problemen im Team, in der Stufe oder mit der Schulleitung

 

  • der Lehrerrat kann die Schulleitung beraten in dienstlichen Angelegenheiten der Lehrkräfte und des therapeutischen und pflegerischen Personals

 

  • der Lehrerrat kann die Schulleitung unterstützen, wenn es um schulinterne Belange und Entscheidungen im Schulleben geht

 

  • der Lehrerrat trifft sich regelmäßig zum Austausch/zur Beratung, ggf. wird die Schulleitung dazu eingeladen  

 

  • Die Schulleitung kann ebenfalls Anliegen an den Lehrerrat herantragen.

 

  • Der Lehrerrat wird alle zwei Jahre zu Beginn des neuen Schuljahres gewählt. Er setzt sich zusammen aus vier Mitgliedern des Lehrerkollegiums und einem Mitglied des pflegerisch-therapeutischen Personals.

 

  • Wahlberechtigt sind die Lehrer und Lehrerinnen und das pflegerisch-therapeutische Personal.

 

  • Der Lehrerrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.